Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet.
Folgende verfahrensverschlankende Änderungen sollten Sie berücksichtigen:
- Die verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges kann nunmehr im Bewilligungszeitraum erfolgen (ist nicht mehr innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides vorzunehmen).
- Die Vorlage der verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges ist nicht mehr erforderlich.
- Die Zuwendung ist erst mit dem Verwendungsnachweis abzurufen (die Vorlage eines Zwischennachweises entfällt).
- Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird voraussichtlich am 03. Mai 2024 im Bundesanzeiger erfolgen.
Weiterführende Informationen veröffentlicht das BALM zeitnah.