Förderprogramm
Umweltschutz und Sicherheit
(vormals "De-minimis")

Als Vertriebs- und Servicepartner der Marken DAF, STAS, Wielton, Nooteboom und VDL Container Systems bieten wir förderfähige Transportlösungen an. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit zur Erneuerung Ihrer Fahrzeugflotte. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Die überarbeitete US-Richtlinie 2025 des BALM wurde inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sobald die haushaltsrechtliche Freigabe vorliegt, startet das offizielle Antragsverfahren. Grundlage für das Förderprogramm US 2025 ist weiterhin die „Richtlinie zur Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ vom 15. Dezember 2015, zuletzt geändert am 17. Februar 2025. Eine komplett neue Richtlinie wurde entgegen früherer Ankündigungen nicht erarbeitet – stattdessen erfolgte eine Anpassung der bestehenden Regelung.

Pro Kalenderjahr können bis einschließlich 1. September insgesamt drei Anträge gestellt werden: ein Erstantrag sowie zwei weitere Folgeanträge. Dadurch lassen sich auch die Fristen zur Umsetzung verlängern. Auch gesonderte Anträge auf Fristverlängerung sind möglich – Voraussetzung ist ein Nachweis, dass rechtzeitig, idealerweise unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, bestellt wurde.

Für Weiterbildungen von Fahrpersonal in Unternehmen mit Fahrzeugen ab 3.501 kg technisch zulässiger Gesamtmasse stehen Zuschüsse zwischen 750 und 1.050 Euro je Fahrzeug zur Verfügung – abhängig von der Unternehmensgröße.

Für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden Zuschüsse zwischen 25.000 und 35.000 Euro pro Auszubildendem gewährt – auch hier ist die Höhe abhängig von der Größe des Unternehmens. Wichtig: Der Ausbildungsvertrag darf erst abgeschlossen werden, nachdem der Förderbescheid vorliegt.

Wichtig:

  • Förderfähig sind nun Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzG) ab 3.501 kg – die bisherige Angabe zur zulässigen Gesamtmasse (zGG) wurde ersetzt.
  • Die maximale Fördersumme pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund liegt weiterhin bei 33.000 Euro, obwohl die De-minimis-Grenze für Fördermittel auf 300.000 Euro über drei Förderjahre angehoben wurde.

Liste der förderfähigen Massnahmen des Bundesamt für Logistik und Mobilität

(Diese Liste wird einer regelmäßigen Ergänzung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität unterzogen.
Vergewissern Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse immer, dass Sie ein aktuelles Exemplar verwenden. )

Weitere Informationen zum Förderprogramm Umwelt und Sicherheit

Informationen zum Verfahren
des Bundesamt für Logistik und Mobilität

FAQ zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit

Antragsunterlagen und Antragstellung* beim BALM

*Für das Hochladen der ausgefüllten Antragsunterlagen muss ein Konto beim Bundesamt für Logistik und Mobilität erstellt werden.

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten
des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit erfahren?

Gerne beraten wir Sie auch persönlich.