Kennzeichnungspflicht von toten Winkeln in Frankreich

Ab dem 1. Januar 2021 sind in Frankreich, nach Artikel L. 313-1 der Straßenverkehrsordnung, alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen* zur sichtbaren Anbringung einer Kennzeichnung, die die Lage der toten Winkel anzeigt, verpflichtet. Die neue Gesetzesverordnung wurde zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern von Motorrollern eingeführt und verpflichtet die Fahrer zur normierten Anbringung einer Warnkennzeichnung, in den Maßen 17 x 25 cm, an der linken und rechten sowie hinteren Seite. Als Warnkennzeichnung ist nur die hier aufgezeigte Abbildung rechtsgültig. Auch einreisende Fahrzeuge sind an diese Gesetzesverordnung gebunden und werden von den Behörden bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld von 135,00 € geahndet.

* Ausgenommen sind Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; Winterdienstfahrzeuge; Einsatzfahrzeuge im Dienst

Die richtige Anbringung:
Jedes Fahrzeug muss in Summe mit 3 Schildern, an 3 Stellen, am Fahrzeug ausgestattet sein. Diese sind an folgende Stellen anzubringen:
– Rechts
– Links
– Hinten

Die Kennzeichnung ist an beiden Seiten im ersten Meter vor dem Fahrzeug in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 m über dem Boden anzubringen;  ausgenommen sind hier Glasflächen. An der Rückseite ist die Kennzeichnung auf der rechten Seite in einer Hohe zwischen 0,90 und 1,50 m über
den Boden zu befestigen.

Abweichung von den Höhenanforderungen
Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen die Einhaltung der Höhenanforderungen technisch nicht möglich ist, müssen die Kennzeichnungen in einer Höhe anbringen, die so nah wie möglich an den Vorgaben nach Artikel 2 dieser Verordnung und innerhalb einer Grenze von 2,10 Metern liegt.

Abweichung von den Anforderungen an die hintere Anbringung
Die Kriterien für die Anbringung der hinteren Kennzeichnung gelten nicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen dies technisch nicht möglich ist. Diese Fahrzeuge müssen die Kennzeichnung auf der Rückseite an einer Stelle tragen, die mit ihren technischen Spezifikationen übereinstimmen. (Beispiele hierfür wären: Containeraufbauten, Zugmaschinen für Sattelauflieger, Tankfahrzeuge, Tieflader, Abrollkipper, Dollys, etc.)

Wir haben die normierten Sticker im Programm und beraten Sie gerne.
Wenden Sie sich einfach an unseren PARTS-Außendienstmitarbeiter:

Thilo Metscher

Tel.: +49 7131 8983-166
Fax: +49 7131 8983-497
Mobil: +49 173 4289 276

thilo.metscher@ebb-truck-center.de