Intelligenter Fahrtenschreiber: Einführung der 2. Generation

EINHALTUNG DER NEUEN EU-VORSCHRIFTEN

Die jüngsten Gesetzesänderungen des Europäischen Parlaments zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen von Fahrern zu verbessern, klare Regeln für die Entsendung von Fahrern festzulegen und den fairen Wettbewerb im Transportsektor zu fördern. Die neueste Version des intelligenten Fahrtenschreibers, die als „Version 2“ bezeichnet wird, unterstützt die Durchsetzung der EU-Gesetzgebung.

DREI PHASEN: DREI WICHTIGE DATEN

Falls Sie die von der Europäischen Kommission vorgegebenen Stichtage für die Ausrüstung mit dem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 noch nicht kennen, ist hier ein kurzer Überblick:

Phase 1: 21. August 2023 – Der intelligente Fahrtenschreiber V2 ist für alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen verpflichtend.*

Phase 2: Dezember 2024 – Umrüstung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern auf den intelligenten Fahrtenschreiber V2 bei Lkw über 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Einsatz.

Phase 3: August 2025 – Umrüstung vom intelligenten Fahrtenschreiber V1 auf V2 bei Lkw über 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Einsatz.

*Gemäß der europäischen Gesetzgebung. Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Ländern Ausnahmen gelten können.

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